Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 7 U 108/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz wegen pflichtwidriger masseschmälernder Zahlungen; Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes; Vermutung des Verschuldens
- OLG Brandenburg
- Judicialis
GmbHG § 64 Abs. 1 Satz 1; ; GmbHG § 64 Abs. 2; ; GmbHG § 64 Abs. 2 Satz 1; ; GmbHG § 64 Abs. 2 Satz 2; ; AO § 34; ; AO § 69; ; StGB § 266 a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zur Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Zahlungen trotz bestehender Zahlungsunfähigkeit - Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Oder, 16.05.2007 - 14 O 30/05
- OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 7 U 108/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.05.2007 - II ZR 48/06
Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht: Geschäftsführer-/Vorstandshaftung für …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 7 U 108/07
Eine Pflichtwidrigkeit hat der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 14. Mai 2007 unter ausdrücklicher Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung unter dem Gesichtspunkt der Einheit der Rechtsordnung insbesondere verneint für die Zahlung fälliger Leistungen an die Sozialkassen oder die Steuerbehörden, wenn der Geschäftsführer sich bei Nichtabführung derselben der strafrechtlichen Verfolgung aussetzt (BGH NJW 2007, 2118/2120).Das im Rahmen der Ersatzverpflichtung nach § 64 Abs. 2 Satz 1 GmbHG erforderliche Vorliegen eines Verschuldens wird vermutet und ist vom Geschäftsführer zu widerlegen (BGH NJW 2007, 2118/2120 m.w.Nw.).
Die vom Bundesgerichtshof in der vom Beklagten wiederholt zitierten Entscheidung vom 14. Mai 2007 (NJW 2007, 2118/2120) für den Nachweis mangelnden Verschuldens geforderten Voraussetzungen für eine rechtfertigende externe Beratung können im Streitfall nicht festgestellt werden.
- BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99
Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach …
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 7 U 108/07
Maßstab für die Prüfung dieser Sorgfalt sind nicht die allgemeinen Verhaltenspflichten des Geschäftsführers, sondern insbesondere auch der Zweck des § 64 Abs. 2 GmbHG, Masseverkürzungen der insolvenzreifen Gesellschaft und eine bevorzugte Befriedigung einzelner Gesellschaftsgläubiger zu verhindern (BGH, Urt. vom 8. Januar 2001, Az. II ZR 88/99, LS 2, Rdnr. 22 - zitiert nach juris).Dem Beklagten war zudem zur Vermeidung einer Bereicherung der Masse von Amts wegen vorzubehalten, seinen Gegenanspruch, der sich nach Rang und Höhe mit dem Betrag deckt, den der begünstigte Gläubiger im Insolvenzverfahren erhalten hätte, nach der Erstattung an die Masse gegen die Insolvenzverwalterin zu verfolgen (vgl. BGHZ 146, 264/279, BGH NZI 2006, 63/64).
- BGH, 11.07.2005 - II ZR 235/03
Rechtsstellung des faktischen Geschäftsführers einer GmbH
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 7 U 108/07
Dem Beklagten war zudem zur Vermeidung einer Bereicherung der Masse von Amts wegen vorzubehalten, seinen Gegenanspruch, der sich nach Rang und Höhe mit dem Betrag deckt, den der begünstigte Gläubiger im Insolvenzverfahren erhalten hätte, nach der Erstattung an die Masse gegen die Insolvenzverwalterin zu verfolgen (vgl. BGHZ 146, 264/279, BGH NZI 2006, 63/64). - BGH, 12.10.2006 - IX ZR 228/03
Anforderungen an die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit
Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 7 U 108/07
Die Klägerin hat ferner dargelegt, dass seit September 2002 bis Februar 2003 stetig anwachsend auf zuletzt rund 22.000,00 EUR Lohnrückstände angefallen sind, was für sich betrachtet ein gewichtiges Indiz für eine Zahlungseinstellung und demnach für eine Zahlungsunfähigkeit ist (…vgl. Kirchhof in Heidelberger Kommentar zur InsO, 4. Aufl., § 17 Rdnr. 29/34 m.w.Nw.; BGH NZI 2007, 36/37).
- OLG Hamburg, 25.06.2010 - 11 U 133/06
GmbH in der Insolvenz: Schlüssige Feststellung des Überschuldungsstatus durch den …
Hierher gehören auch die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung (vgl. OLG Brandenburg vom 16.1.2008 - 7 U 108/07).